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Zur Badesaison am Berzdorfer See - Informationen zum Parken

Zur Badesaison am Berzdorfer See - Informationen zum Parken

vom 22.06.2023

Die Badesaison am Berzdorfer See hat begonnen.

Seit dem 1. Mai 2023 fährt die Buslinie E auch wieder im Sommerfahrplan. So ist es bequem möglich, von der Straßenbahn-Endhaltestelle Weinhübel nach Deutsch Ossig zu kommen, ohne dass man stressig nach Parkplätzen suchen muss.

Görlitzerinnen und Görlitzer sowie ihre Gäste sind herzlich eingeladen, das Erholungsangebot am Berzdorfer See zu nutzen.

Es wurde auch ein neuer Fußweg von der B99 bis zum Beginn des See-Rundweges angelegt.

Selbstverständlich sollten alle gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen, die Beschilderungen und auch die Baderegeln beachten, die in den Schaukästen an den Badestellen ausgehängt sind.

Ebenso wird darum gebeten, nur an den vorgesehenen Stellen zu grillen. Nicht erlaubt ist Feuer im Uferbereich.

Erlaubt sind auf dem See: Baden, Segeln, Windsurfen, wobei das Einsetzen von Segelbooten nur am Segelstützpunkt Blaue Lagune und im Hafen Tauchritz sowie das Windsurfen am südlichen Ende des Nordost-Strandes möglich ist. Die Badeaufsicht wird wieder vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) wahrgenommen.
Kitesurfen ist weiterhin nicht erlaubt. Erstmals sind mit der FdF auch Motorboote und Fahrgastschiffe auf dem Berzdorfer See erlaubt – alle Boote und Schiffe aber nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (Kontakt: Hafen Tauchritz)

Es gilt die Parkgebührenordnung für die Strandpromenade.

Am 22.06.2023 wurde die Installation der Parkscheinautomaten an der Strandpromenade am Berzdorfer See abgeschlossen. Mit der Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten gilt dort ab sofort die „Verordnung der Stadt Görlitz über Parkgebühren an der Strandpromenade (Parkgebührenordnung Strandpromenade)“.

Die Gebührenpflicht besteht Montag bis Sonntag von 09:00 bis 20:00 Uhr. Sie endet mit Ablauf des 3. Oktober.

Dabei gelten für Personenkraftwagen und Krafträder folgende Tarife:

      Für das Parken bis zu zwei Stunden wird eine Gebühr von 2,00 EUR (Kurzzeittarif) erhoben.
      Wird länger als zwei Stunden geparkt beträgt die Gebühr 6,00 EUR (Tagestarif). Der Tagestarif endet mit dem Ende der Gebührenpflicht desselben Tages.

Für Wohnmobile und alle Arten von Anhängern gelten gesonderte Tarife:

      Für das Parken bis zu zwei Stunden wird eine Gebühr von 6,00 EUR (Kurzzeittarif) erhoben.
      Wird länger als zwei Stunden geparkt, beträgt die Gebühr 20,00 EUR (Tagestarif). Dieser Tagestarif beginnt mit der Entrichtung der Parkgebühr und endet zur gleichen Zeit des darauffolgenden Tages.

Die Gebühren können an den Parkscheinautomaten durch Münzeinwurf oder elektronisch entrichtet werden. Darüber hinaus besteht — wie in der Innenstadt auch — die Möglichkeit die Parkgebühren mittels Mobiltelefon zu zahlen. 

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