zurück zur Übersicht

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanes „BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf“ am Berzdorfer See

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanes „BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf“ am Berzdorfer See

vom 13.06.2023

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf“ beschlossen und am 10.02.2020 den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der folgenden Flurstücke:

-       Gemarkung Hagenwerder Flur 5, Flurstücke 183/24, 216

-       Gemarkung Schönau-Berzdorf, Flurstücke 2505/7, 2511/1 und 2482/19.

Bekanntmachung 

Impressum Datenschutz